Auf dieser Seite informieren wir Sie über aktuelle Themen aus dem CSM-Netzwerk
20. März 2022: Der FAUB hat am 20. März 2022 einen fachlichen Hinweis zu den Auswirkungen von Russlands Krieg gegen die Ukraine auf Unternehmensbewertungen veröffentlicht. Demnach zeigen sich hinsichtlich möglicher Konsequenzen für die Unternehmensbewertung Parallelen zu denen zu Beginn der Corona-Pandemie: Inhaltlich betreffen die Fragen insbesondere das Stichtagsprinzip, die Auswirkungen des Ukraine-Krieges auf die Ermittlung der finanziellen Überschüsse und der Kapitalkosten sowie besondere Hinweispflichten im Bewertungsgutachten.
Demnach sind die Konsequenzen aufgrund des Stichtagsprinzips erst bei der Bewertung von Unternehmen oder Unternehmensanteilen mit Stichtag nach dem 23.02.2022 zu berücksichtigen. Eine Berücksichtigung der unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen des Ukraine-Krieges bei Bewertungen mit Stichtagen bis zum 23.02.2022 scheidet aufgrund des Stichtagsprinzips aus.
In der konkreten Auswirkung auf das zu bewertende Unternehmen ist zunächst zu differenzieren, inwieweit dieses ein direktes Engagement in Form von Produktionstätigkeiten bzw. rechtlichen Beteili- gungen in der Ukraine bzw. in Russland oder Geschäftsbeziehungen im Bereich der Beschaffungs- bzw. Absatzmärkte hat. Auch soweit kein direktes Engagement in der Ukraine oder Russland vorliegt, sondern ausschließlich Geschäftsbeziehungen im Bereich der Beschaffungs- bzw. Absatzmärkte bestehen, ist im Einzelfall zu untersuchen, welche Restriktionen in den direkten Zuliefererströmen und Absatzkanälen bestehen bzw. welche Auswirkungen sich auf die Kosten- und Umsatzentwicklung ergeben. Selbst wenn weder ein direktes Engagement noch unmittelbare Geschäftsbeziehungen vorliegen, kann es substanzielle Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung des Bewertungsobjektes (z.B. aufgrund steigender Rohstoff- und Energiepreise) haben. Zudem sind für die Ableitung des Zukunftserfolgswertes neben den kurzfristigen Implikationen auch die mittel- und langfristigen Auswirkungen des Ukraine-Krieges zu berücksichtigen.
Der Kapitalisierungszinssatz orientiert sich an langfristigen Analysen von durchschnittlichen Marktrenditen, die der FAUB in einer Größenordnung von 7,0 % bis 9,0 % (nach Unternehmenssteuern und vor persönlichen Steuern) sieht, und an einer Marktrisikoprämie in einer Größenordnung von 6,0 % bis 8,0 % (ebenfalls nach Unternehmenssteuern und vor persönlichen Steuern), die am oberen Rand der Bandbreite historisch messbarer Marktrisikoprämien liegt. Daher sind auch in der aktuellen Situation keine Gründe für eine Änderung der Methodik zur Ableitung des Kapitalisierungszinssatzes erkennbar.
8. März 2022: Der Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) hat am 10. Februar 2022 eine Präzisierung zur Ableitung des barwertäquivalenten einheitlichen Basiszinssatzes zum IDW S 1 verabschiedet. Diese Anpassung wurde notwendig, da sich der Basiszinssatz seit mehreren Jahren deutlich unterhalb von 1,00% bewegt und damit die Gordon Growth-Formel an Ihre Grenzen stößt. Künftig ist der risikolose Basiszinssatz daher auf Basis einer uniformen Zahlungsreihe ohne Wachstum zu ermitteln.
25. März 2020: Der FAUB hat einen fachlichen Hinweis zu den Auswirkungen der Ausbreitung des Coronavirus auf Unternehmensbewertungen veröffentlicht. Dabei wird davon ausgegangen, dass nach einer zeitlich zwar schwer einschätzbaren pandemischen Phase die Ausbreitung des Coronavirus für die Unternehmen in den Hintergrund treten wird, sich der Einfluss der Corona-Krise auf einen mit einem langfristig orientierten Zukunftserfolgswertverfahren ermittelten Wert relativieren kann. Diese erste Betrachtung ist in einem zweiten Schritt tiefergehend zu analysieren und möglicherweise zu revidieren z.B. in Form einer aktualisierten Unternehmensplanung. Hierzu sind im Wesentlichen die Parameter Ausmaß und Dauer der negativen Effekte sowie die Kapitalkosten abzuschätzen. Bisher sind auf Grund der langfristigen Orientierung des Kapitalisierungszinssatzes aber keine Gründe für eine Änderung der Methodik zur Ableitung des Kapitalisierungszinssatzes erkennbar. Die aus der Corona-Krise resultierende erhöhte Unsicherheit reflektiert sich somit äquivalent sowohl über die Planungen in den Cashflows als auch über die Risikoprämie im Kapitalisierungszinssatz.
17. November 2019: Am 25. Oktober 2019 gab der Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) neue Kapitalkostenempfehlungen bekannt. Demnach wurde die empfohlene Bandbreite für die Marktrisikoprämie vor persönlichen Steuern im CAPM von bisher 5,5%-7,0% auf nunmehr 6,0% -8,0% angehoben. Als Grund für die Überprüfung der Bandbreitenempfehlung gab der FAUB an, dass aktuell eine bislang einmalige Situation zu beobachten sei, als dass die Zinsstrukturkurve unter Verwendung der Svensson-Methode entsprechend der Methodik der Bundesbank mittelbar abgeleitet aus den Kupon-Renditen deutscher Staatsanleihen nahezu über die gesamte Laufzeit von 30 Jahren im negativen Bereich verläuft. Der daraus abgeleitete und in Ertragswertmodellen als Schätzung für den risikolosen Zinssatz verwendete barwertäquivalente Zinssatz würde damit erstmals faktisch null Prozent betragen, wobei in absehbarer Zeit auch ein negativer Basiszins möglich sei. Im Rahmen eines mehrdimensionalen Ansatzes hat der FAUB historisch gemessene Aktienrenditen, langfristige reale Aktienrenditen sowie unter Verwendung von ex-ante-Analysen ermittelte Kapitalkosten aus den Marktkapitalisierungen der DAX-Unternehmen um aktuelle Beobachtungen ergänzt und bei vorsichtiger Würdigung aller Analysen die nominale Gesamtrendite aktuell in einer Bandbreite zwischen 7,0%-9,0% taxiert. Damit würde die bisher gültige Bandbreitenempfehlung für die Marktrisikoprämie mit ihrer Obergrenze gerade einmal an den unteren Rand der beobachtbaren Gesamtrendite heranreichen. Wohl um der Bandbreitenempfehlung wieder etwas mehr Luft nach oben zu geben, hat sich der FAUB auf Basis dieser Daten zu der beschriebenen Erhöhung entschlossen. Gleichzeitig wurde vom FAUB beschlossen, bis auf Weiteres an der Festlegung der Zinsstrukturkurve aus den Kupon-Renditen deutscher Staatsanleihen, insbesondere an der Fortschreibung der Kurve ab dem Jahr 31 mit der Spot-Rate des Jahres 30, als Schätzer für den risikolosen Basiszins festzuhalten. CSM unterstützt auf Basis eigener Beobachtungen die Erhöhung der Bandbreitenempfehlung für die Marktrisikoprämie durch den FAUB ausdrücklich. Wir hätten eine derartige Anpassung bereits früher erwartet und vor dem Hintergrund des stay-for-longer-Szenarios des nun bereits seit langer Zeit historisch niedrigen Zinsniveaus auch etwas früher für notwendig erachtet. CSM berät Unternehmen und andere Praktiker natürlich gerne bei der Frage, wie die veränderte Bandbreitenempfehlung nun fundiert in bestehende Bewertungsmodelle oder laufende Unternehmensbewertungen integriert werden kann. Bei Bedarf stehen wir Ihnen über die bekannten Kontaktdaten dafür jederzeit zur Verfügung.
14. Oktober 2019: CSM bietet am 26. März 2020 ein Seminar mit dem Titel „Kreditportfoliotransaktionen – Markt, steuerliche und rechtliche Aspekte, erfolgreiche Organisation, Analyse und Bewertung“ an. Für das insbesondere vor dem Hintergrund neuer regulatorischer Entwicklungen äußerst aktuelle Thema „NPL-Transaktionen“ konnten wir erfahrene Experten von Ernst & Young, Linklaters und Reed Smith gewinnen. Als besonderes Highlight des Seminars präsentiert Ernst & Young den Teilnehmern den sogenannten CFOspace (EY Digital Finance & Global Business Services Lab) im Rahmen einer Führung.
13. Oktober 2019: Im Zuge der weltweiten Banken- und Finanzkrise sind zahlreiche Bankvorstände und Mitarbeiter von Banken seit 2008 in den Fokus juristischer Ermittlungen geraten. Banken sehen sich seitdem verstäkt mit Strafverfahren im Zusammenhang mit institutsgefährdenden Risikogeschäften, fehlerhafter Kundenberatung oder Marktmanipulation konfrontiert. Hinzu kommen unterschiedlichste Steuerstrafverfahren, zum Beispiel wegen systematischer Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch Kunden oder Cum-Ex-Geschäften. Keine Frage: Der Bankensektor ist seit längerem im Visier der nationalen und internationalen Strafverfolger und insbesondere für Bankvorstände und deren Berater wird die Kenntnis komplexer, international vernetzter Regeln immer wichtiger. In diesem Kontext plant die CSM in Zusammenarbeit mit renommierten Rechtsanwälten eine Seminarveranstaltung mit dem Thema „Strafbarkeitsrisiken für Bankvorstände: Entstehung sowie Möglichkeiten zur Minimierung und Vermeidung“. Die Veranstaltung soll mit Blick auf Bankvorstände aktuelle straf- und ordnungswidrigkeitenrechtliche Risikofelder aufzeigen und Lösungsmöglichkeiten eröffnen, um durch den oftmals nur schwer zu durchschauenden Dschungel der nationalen und internationalen Regularien unbeschadet hindurchzukommen. Als besonderes Highlight soll im Rahmen des Seminars auch eine Datenbank präsentiert werden, die mithilfe laufender Analysen aktueller strafrechtlicher Entwicklungen Banken eine effiziente Früherkennung von Rechtsrisiken möglich macht. Nähere Einzelheiten (Agenda, Referenten, Orte etc.) zu dieser hochaktuellen Veranstaltung werden Sie nach Abschluss der Konzeptionsphase in Kürze auf unserer Homepage finden können.
8. April 2018: CSM bietet am 14. Juni 2018 ein Seminar mit dem Titel „Panta rhei“ – Bankenwerte zwischen Regulatorik, Disruption und Innovation“ an. Neben Experten der CSM werden erfahrene Mitarbeiter der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young, der deutschen Bundesanstalt für Finanzmarktaufsicht (BaFin) sowie des Innovationsberatungsunternehmens stratup zu aktuellen Themen rund um den Wert von Banken referieren. Das Seminar findet im Hotel roomz vienna Prater in Wien statt.
5. Juni 2017: CSM hat für das Handbuch „Unternehmensbewertung für Praktiker“ (erschienen im Linde Verlag im Mai 2017) einen Artikel zur Bewertung von Banken beigesteuert (Andreas Geltinger: Bewertung von Banken, S. 259 – 292). Neben einer allgemeinen Einführung in die Besonderheiten der Bankenbewertung setzt sich der Artikel mit den aktuellen Anforderungen eines Banken-Bewertungsmodells im Umfeld der neuen Regularien unter Basel III auseinander und plädiert im Fazit dafür, das Fachgebiet „Bewertung von Banken“ auf Grund der innewohnenden hohen Komplexität und Spezialität zu einer eigenständigen Teildisziplin der allgemeinen Unternehmensbewertung zu machen, um die notwendige Weiterentwicklung Bankexperten mit Bewertungs-Knowhow zu überlassen.