Übernahme von Aufsichtsratsmandaten und Mandaten in vergleichbaren Kontrollgremien

Der richtigen Besetzung des Aufsichtsrates oder vergleichbarer Kontroll- bzw. Beratungsgremien kommt bei der Herstellung und Absicherung des nachhaltigen Erfolgs eines Unternehmens eine zentrale Rolle zu. Ein Aufsichtsratsmandat oder ein Mandat in einem vergleichbaren Gremium ist deshalb in unserer Lesart keine repräsentative Aufgabe, sondern eine Organfunktion, die oftmals auch bestimmte Haftungsfolgen einschließt. Entscheidend für die Effizienz des Kontrollgremiums ist die Qualität und der Nutzen der Beiträge seiner Mitglieder im Rahmen ihrer Überwachungs- und Beratungsaufgaben. Die dazu zwingend notwendigen Voraussetzungen sind vor allem persönliche Eignung , Fachkenntnisse, Zeit, Unabhängigkeit, Teamfähigkeit und Leistungsbereitschaft.

Die Geschäftsführer der CSM Controlling-Seminar Martinsried GmbH übernehmen als unabängige Gremienmitglieder persönliche Mandate in Aufsichtsräten oder vergleichbaren Kontrollgremien und stellen dort ihre umfangreichen Erfahrungen und Expertise in zahlreichen Branchen und diversen Unternehmenssituationen sowie das nachweisbare Know how für fundierte Unternehmensanalysen und ihr Netzwerk zur Verfügung.

Bitte nehmen Sie bei Interesse Kontakt mit uns auf.

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